Einverständniserklärung Bike & Hike

An die Eltern der Teilnehmer/innen der snowex.bike (Jahr:_____)

 

Fahrtziel:                     O Neukirchen am Großvenediger  O St. Peter / Südtirol / Italien (bitte ankreuzen)

Termin:                        ProWo: _____________ Kursfahrtwoche:  _______________  (Sa –Fr)
Unterbringung:             Pension Mühlhof Neukirchen oder Pension Ederhof in St. Peter

Unterkunft:               Pension Mühlhof Neukirchen oder Pension Ederhof in St. Peter / Mehrbettzimmer mit Du/WC

Abfahrt:                    Rangsdorf Schule Zeit: ca. 07:00 Uhr / Verladen des Gepäcks einen Tag vorher

Verpflegung:            HP / Mittagessen ist Selbstverpflegung

Materialausleihe:      wenn genutzt, vor Ort von jeder Person individuell zu bezahlen (bei der Bestellung helfen wir gern)

Gesamtkosten:          ca. 420,00 € (ohne Ausleihe)

inkl. Reisekosten, Unterkunft, HP, individuelle Praxisbetreuung, Begleitfahrzeug vor Ort, Telefonkosten in Notfällen, 

 

Konto: Krüger / Missal

Bankname: MBS in Potsdam

IBAN: DE50 1605 0000 4637044885

Verwendungszweck: snowex Bike Ort einfügen

 

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG

 

Name, Vorname                                                  (bitte eintragen!)                     

(Teilnehmer/in)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

 

  1. Hiermit erklären wir / ich die verbindliche Teilnahme an der Fahrt.
  2. Wir / ich erkläre(n) uns / mich bereit, die Reisekosten zu übernehmen.
  3. Alle Modalitäten, insbesondere die Teilnahmebedingungen auf snowex.de werden hiermit anerkannt.
  4. Wir / ich bestätige(n), dass unser / mein Kind zur Zeit von ansteckenden Krankheiten frei ist und keine Krankheiten / Leiden vorliegen, die die Teilnahme an der Schulfahrt beeinträchtigen könnten bzw. einer besonderen Aufmerksamkeit der Aufsicht führenden Personen bedürfen.
  5. Zum Gesundheitszustand meines Kindes bitte ich folgendes zu berücksichtigen (z.B. Allergien) …………………………………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
  6. Wir / ich werde(n) dafür Sorge tragen, dass mein Sohn / meine Tochter eventuell notwendige Medikamente mit sich führt. (Etwaige Veränderungen teile(n) wir / ich natürlich vor Antritt der Fahrt mit.)
    Mein Kind           führt eine Krankenversicherungskarte mit.
                                ist privat versichert.
  7. Wir / ich nehme(n) zur Kenntnis, dass wir / ich die Kosten für eine vorzeitige Heimfahrt zu tragen habe(n), wenn bei groben Verstößen gegen eine ordnungsgemäße Durchführung der Schulfahrt mein Sohn / meine Tochter von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden muss.

Während der Schulfahrt bin ich / sind wir telefonisch unter folgenden Nummern erreichbar.

 

Vater         tagsüber. ……………………                                                Mutter       tagsüber: ……………………..

 

abends: ……………………..                                                                   abends: ……………………….

 

……………………………………………………..                                            ……………………………………………………..

 (Ort, Datum)                                                                                                                           (Unterschrift)

 

Um die Planungen abschließen zu können, möchte ich Sie bitten, folgende Einverständniserklärung zu unterschreiben.

 

 

………………………………………………………………..

Datum                                          Unterschrift

 

Teilnahmebedingungen

Präambel:

Die Bike-Week ist Unterrichtsveranstaltung in anderer Form. Sie dienen dem Zweck der Erlernung, Verbesserung

bzw. Vervollkommnung von sportlichen und charakterlichen Fähigkeiten, die für das sichere und erfolgreiche

Befahren, Wandern oder Klettern in alpinem Raum notwendig ist. Sie dient außerdem dem Kennenlernen der Natur

und dem Beachten des Naturschutzes. Wir arbeiten eng mit dem österreichischen Alpenverein und dem Nationalpark

Hohe Tauern zusammen.

§ 1 Vorbereitung

Alle notwendigen Ausrüstungsgegenstände und sonstige Materialien sind vor Antritt der Fahrt zu besorgen:

Helm

Sportbrille
Radhose
Schuhe
Sonnenschutz
Regenschutz
Wasserflasche für das Rad
Energieriegel
Rucksack oder Tasche
Windbreaker oder Softshelljacke
Handtücher
Wechselsachen (warm)
Waschzeug
Kosmetik
Medikamente
Badesachen
Badelatschen
Schloss
Taschengeld für Mittagessen auf den Hütten (nicht im Reisepreis enthalten)
Mountainbike: unbedingt auf Funktionsfähigkeit (Radcheck vorher nötig, z.B. bei Fahrrad-Krause in Rangsdorf unter
Verweis auf die Teilnahme) und auf Scheibenbremsen achten. Eine Ausleihe vor Ort kann organisiert werden.
(Ausleihgebühr bei 5 Tagen ca. 100,00 €) (Wir nutzen das Rad max. 4 Tage)

 

§ 2 Unterkunft (Pension Mühlhof in Neukirchen am Großvenediger, Österreich)

1. Die Zimmer sind sauber und gepflegt. 2. Sie sind solide ausgestattet. 3. Die Bettwäsche wird gestellt, die
Handtücher sind selbst mitzubringen. 4. Dusche/WC befinden sich in jedem Zimmer bzw. auf der Etage. 5. Es sind
keine Steckdosenadapter erforderlich. 6. Jegliche Form von Beschädigungen an der Unterkunft sind von den

Verursachern (ggf. Zimmerbelegschaft) selbst finanziell zu regulieren. 7. Für das sichere Aufbewahren von

Wertgegenständen ist jed(e)r Kursteilnehmer(in) selbst verantwortlich. 8. Nach dem Abendessen sind die Zimmer
ausschließlich zur Regeneration da. Selbstverwirklichung jeder Art findet bis max. 23:59 Uhr nur im Aufenthaltsraum
statt.

 

§ 3 Verpflichtende Aktivitäten

1. Aktivitäten (Mountainbiken, Wandern, Klettern o.a.) finden jeden Tag statt, die Teilnahme ist Pflicht. 2. Die Zeiten
werden von den Kursleitern bekannt gegeben und sind einzuhalten.

 

§ 4 Freizeit

1. Freizeit ist dann, wenn kein Unterricht stattfindet. 2. Die Freizeit ist so zu nutzen, dass sie die erfolgreiche
Teilnahme am Unterricht fördert und nicht gefährdet. (siehe Fußnote 1)

 

§ 5 Anfahrt und Rückfahrt

1. Die Reise erfolgt in Kleinbussen. 2. Der Radtransport erfolgt mit diesen Bussen bzw. durch einen zentralen
Transporter. Der Verladetermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

 

§ 6 Allgemeine Verhaltensweisen

1. Pünktlichkeit ist die Voraussetzung für einen reibungslosen und effizienten Ablauf. Verspätungen werden nach
Bestimmungen der Schule geahndet. 2. In jedem Fall ist die jeweilige Hausordnung der Unterkunft einzuhalten.3. Alle
Teilnehmer(innen) nehmen Frühstück und Abendbrot zu einer festgelegten Tageszeit ein.4. Ein grundsätzliches
dezentes und höfliches Verhalten Einheimischen gegenüber ist Bedingung. 5. Die Regeln des Nationalparks sind zu
beachten. Die Belehrung dazu erfolgt später. 6. Andere allgemeine Hinweise können auf der Internetseite
www.snowex.de eingesehen werden.

 

§ 7 Verhalten in Zweifelsfällen

1. In Zweifelsfällen bei der Interpretation oder Auslegung dieser Teilnahmeregeln ist ein Kursleiter zu konsultieren. 2.
In jedem Fall sind die Kursleiter in allen Lebenslagen Maßstab und Vorbild.
 
 
 
 
Unterschriften / Datum:
 
 
 
Ich habe dieTeilnahmeregelungen gelesen und bin mit deren Durchführung und Einhaltung
einverstanden.

 

 

 

 

Unterschrift / Erziehungsberechtige(r)

 

 

1 Das gilt insbesondere für das Einnehmen das Bewusstsein beeinträchtigender Substanzen wie 1 Alkohol. Während der
gesamten Unterrichtszeit gilt Alkoholverbot. Unterrichtsantritt ist nur mit einem Alkoholpegel von 0,0 Promille gestattet.
Der Verzehr selbst mitgebrachter Spirituosen in den Unterkünften ist untersagt. Für nicht volljährige Schüler(innen) ist
der Genuss von hochprozentigem Alkohol vollständig verboten. Sollte es durch Alkoholgenuss o.ä. zu motorischen oder
charakterlichen Ausfallserscheinungen kommen, führt das zum Ausschluss vom Unterricht, weil das nicht kalkulierbare
Verletzungsrisiko die Teilnahme daran verbietet. Weiterhin ist nach Ende des Theorieunterrichts bis zum Frühstück am
nächsten Morgen zu gewährleisten, dass jed(e)r Kursteilnehmer(in) ungestört schlafen kann. Weiterhin sind alle
Veranstaltungen in und außerhalb der allgemeinen Aufenthaltsräume bis 23:59 Uhr zu beenden und Vorbereitungen für
die zeitnahe Nachtruhe zu treffen. Das Nichteinhalten dieser Regeln kann zum Ausschluss von der Reise führen. Die
Kosten für die vorzeitige Abreise sind dann von jedem Teilnehmer selbst zu tragen. Über Ausnahmen entscheiden die
verantwortlichen Kursleiter.
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