HAn die Eltern der Teilnehmer/innen der snowex (Jahr:_____)

 

Fahrtziel:                      St. Peter / Südtirol / Italien

Termin:                        ProWo: _____________ Kursfahrtwoche:  _______________  (Sa –Fr)
Unterbringung:             Pension Ederhof in St. Peter

Unterkunft:               Pension Ederhof in St. Peter / Mehrbettzimmer mit Du/WC

Abfahrt:                    Rangsdorf Buswendeschleife am Bahnhof Zeit: ca. 07:00 Uhr

Verpflegung:            VP / warmes Mittagessen im Skigebiet

Skigebiet:                 Speikboden 3 Tage / Klausberg 2 Tage

Materialausleihe:      vor Ort von jeder Person individuell zu bezahlen (Ski ca. 25,00 €, SB ca. 30,00€, Helm ca. 05,00€ 

Gesamtkosten:          ca. 620,00 € (ohne Ausleihe)

inkl.

Reiserücktrittsversicherung, Skibusticket, Reisekosten, Unterkunft, VP, Kombiskipass, Videoanalyse, individuelle Praxisbetreuung, Begleitfahrzeug vor Ort, Telefonkosten in Notfällen,

 

Konto: Krüger / Missal

Bankname: MBS in Potsdam

IBAN: DE50 1605 0000 4637044885

Verwendungszweck: snowex Kursfahrt Jahr / ProWo Jahr

 

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG

 

Name, Vorname                                                  (bitte eintragen!)

(Teilnehmer/in)

 

  1. Hiermit erklären wir / ich die verbindliche Teilnahme an der Fahrt.
  2. Wir / ich erkläre(n) uns / mich bereit, die Reisekosten zu übernehmen.
  3. Alle Modalitäten, insbesondere die Teilnahmebedingungen auf snowex.de werden hiermit anerkannt.
  4. Wir / ich bestätige(n), dass unser / mein Kind zur Zeit von ansteckenden Krankheiten frei ist und keine Krankheiten / Leiden vorliegen, die die Teilnahme an der Schulfahrt beeinträchtigen könnten bzw. einer besonderen Aufmerksamkeit der Aufsicht führenden Personen bedürfen.
  5. Zum Gesundheitszustand meines Kindes bitte ich folgendes zu berücksichtigen (z.B. Allergien) …………………………………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
  6. Wir / ich werde(n) dafür Sorge tragen, dass mein Sohn / meine Tochter eventuell notwendige Medikamente mit sich führt. (Etwaige Veränderungen teile(n) wir / ich natürlich vor Antritt der Fahrt mit.)
    Mein Kind           führt eine Krankenversicherungskarte mit.
      ist privat versichert.
  7. Wir / ich nehme(n) zur Kenntnis, dass wir / ich die Kosten für eine vorzeitige Heimfahrt zu tragen habe(n), wenn bei groben Verstößen gegen eine ordnungsgemäße Durchführung der Schulfahrt mein Sohn / meine Tochter von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden muss.

Während der Schulfahrt bin ich / sind wir telefonisch unter folgenden Nummern erreichbar.

 

Vater         tagsüber. ……………………                                                Mutter       tagsüber: ……………………..

 

abends: ……………………..                                                                   abends: ……………………….

 

……………………………………………………..                                            ……………………………………………………..

(Ort, Datum)                                                                                                                           (Unterschrift)

 

Um die Planungen abschließen zu können, möchte ich Sie bitten, folgende Einverständniserklärung zu unterschreiben.

 

 

………………………………………………………………..

Datum                                          Unterschrift

 

Teilnahmeregeln für snowex.winter

 

 

Präambel:

Die Wintersportexkursionen in der Jahrgangsstufe 11 und die ProWo sind Unterrichtsveranstaltungen in anderer Form. Sie dienen dem Zweck der Erlernung, Verbesserung bzw. Vervollkommnung von sportlichen und charakterlichen Fähigkeiten, die für das sichere und erfolgreiche Benutzen von alpinen Schneesportgeräten notwendig sind.

§ 1 Vorbereitung

1. Alle notwendigen Ausrüstungsgegenstände und sonstige Materialien sind vor Antritt der Fahrt zu besorgen.
2. Eine ausdruckbare Übersicht über diese Dinge ist unter http://snowex.de/index.php/2-uncategorised/64-einverstaendniserklaerung-winter ersichtlich.

§ 2 Unterkunft (verschiedene, Italien, Südtirol, Ahrntal)

1. Die Zimmer sind sauber und gepflegt. 2. Sie sind solide ausgestattet. 3. Die Bettwäsche wird gestellt, die Handtücher sind selbst mitzubringen. 4. Dusche/WC befinden sich in jedem Zimmer. 5. Es sind u.U. Steckdosenadapter erforderlich.
6. Jegliche Form von Beschädigungen an der Unterkunft sind von den Verursachern (ggf. Zimmerbelegschaft) selbst finanziell zu regulieren.
7. Für das sichere Aufbewahren von Wertgegenständen ist jed(e)r Kursteilnehmer(in) selbst verantwortlich.

§ 3 Unterricht

1. Unterricht findet jeden Tag statt, die Teilnahme ist Pflicht. 2. Die Unterrichtszeiten werden von den Kursleitern bekannt gegeben und sind einzuhalten. 3. Theorieunterricht findet jeden Abend statt, die Teilnahme ist Pflicht. 4. Den Abschluss des Unterrichts bilden eine praktische und eine theoretische Leistungsüberprüfung am Ende der Exkursion. 5. Die Abschlussbewertung geht zu 50% in die Semestersportnote des 2. Kurshalbjahres Sport ein. 6. Unentschuldigtes oder selbstverschuldetes Fernbleiben vom Unterricht wird nach den allgemeinen Bestimmungen für die GOST geahndet.

§ 4 Freizeit

1. Freizeit ist dann, wenn kein Unterricht stattfindet. 2. Die Freizeit ist so zu nutzen, dass sie die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht fördert und nicht gefährdet.[1]

§ 5 Busfahrten

1. Die Besonderen Regelungen für die Busfahrten trifft der Reiseveranstalter. 2. Diese sind in jedem Fall für alle Kursteilnehmer(innen) bindend.

§ 6 Allgemeine Verhaltensweisen

  1. Pünktlichkeit ist die Vorraussetzung für einen reibungslosen und effizienten Kursablauf. Verspätungen werden nach Bestimmungen der GOST geahndet.
    2. In jedem Fall ist die jeweilige Hausordnung der Unterkunft einzuhalten.
    3. Alle Teilnehmer(innen) nehmen Frühstück und Abendbrot zu einer festgelegten Tageszeit ein.
    4. Ein grundsätzliches dezentes und höfliches Verhalten Einheimischen insbesondere dem Pistenpersonal gegenüber ist Kursbestandteil.
    5. Die FIS-Regeln sind zu beachten. Die Belehrung dazu erfolgt später. Ab der Wintersportsaison 2008 / 2009 gilt für alle Teilnehmer Helmpflicht auf allen Pisten.
    6. Andere allgemeine Hinweise können auf der Internetseite www.snowex.de eingesehen werden.

 

§ 7 Verhalten in Zweifelsfällen

1. In Zweifelsfällen bei der Interpretation oder Auslegung dieser Teilnahmeregeln ist ein Kursleiter zu konsultieren. 2. In jedem Fall sind die Kursleiter in allen Lebenslagen Maßstab und Vorbild.

Unterschriften / Datum: Ich habe dieTeilnahmeregelungen gelesen und bin mit deren Durchführung und Einhaltung einverstanden.

 

 

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Kursteilnehmer(in) Erziehungsberechtigte

 

[1] Das gilt insbesondere für das Einnehmen das Bewusstsein beeinträchtigender Substanzen wie Alkohol. Während der gesamten Unterrichtszeit gilt Alkoholverbot. Unterrichtsantritt ist nur mit einem Alkoholpegel von 0,0 Promille gestattet. Der Verzehr selbst mitgebrachter Spirituosen in den Unterkünften ist untersagt. Für nicht volljährige Schüler(innen) ist der Genuss von hochprozentigem Alkohol vollständig verboten. Sollte es durch Alkoholgenuss o.ä. zu motorischen oder charakterlichen Ausfallserscheinungen kommen, führt das zum Ausschluss vom Unterricht, weil das nicht kalkulierbare Verletzungsrisiko die Teilnahme daran verbietet. Weiterhin ist nach Ende des Theorieunterrichts bis zum Frühstück am nächsten Morgen zu gewährleisten, dass jed(e)r Kursteilnehmer(in) ungestört schlafen kann. Weiterhin sind alle Veranstaltungen in und außerhalb der allgemeinen Aufenthaltsräume bis 23:59 Uhr zu beenden und Vorbereitungen für die zeitnahe Nachtruhe zu treffen. Das Nichteinhalten dieser Regeln kann zum Ausschluss von der Reise füren. Die Kosten für die vorzeitige Abreise sind dann von jedem Teilnehmer selbst zu tragen. Über Ausnahmen entscheiden die verantwortlichen Kursleiter.

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